Schaumstoffplatten sind praktisch und können schnell für das jeweilige Vorhaben weiterverarbeitet werden. In unserem Sortiment finden Sie auch Brandschutz Schaumstoffplatten, die der Brandschutznorm B1 entsprechen. Diese eignen sich für allem für Sitzkissen, Loungepolster und Auflagen im öffentlichen Bereich.
B1 Brandschutz Schaumstoffplatten mit Siegel
B1 Brandschutz Schaumstoffplatten sollten gleich zwei wichtige Kriterien erfüllen: Einerseits die speziellen Anforderungen, die sich aus der Brandschutznorm B1 ergeben, damit die Schaumstoffplatten schwer entflammbar und damit für den Einsatz in öffentlichen Bereichen zugelassen sind. Andererseits sollten die B1 Brandschutz Schaumstoffplatten auch einer hohen Qualität entsprechen, da sie als Sitzkissen, Polster oder Auflagen in unmittelbarem Körperkontakt stehen. Unsere B1 Brandschutz Schaumstoffplatten erfüllen daher nicht nur die gesetzlichen Kriterien für den Brandschutz, sondern sind auch nach OEKO-TEX Standard 100 zertifiziert. Unter diesem Siegel werden Textilien und Materialien wie Schaumstoffe nach Schadstoffen, Chemikalien oder Pestiziden geprüft. Mit dem OKEO-TEX Standard 100 Siegel wird Ihnen garantiert, dass Sie absolut schadstofffreie B1 Brandschutz Schaumstoffplatten erhalten. Diese sind weder für die Umwelt noch die Gesundheit gefährlich und können auch in sensiblen Bereichen eingesetzt werden - als Spielmatte in Kindergärten oder Polstern in Grundschulen.
Schwer entflammbare Schaumstoffplatten für den öffentlichen Bereich
Unsere Brandschutz Schaumstoffplatten sind nach der Brandschutzklasse B1 klassifiziert, wonach sie schwer entflammbar sind. Dies bedeutet, dass die Schaumstoffplatten aus dem speziellen Schaumstoff zwar grundsätzlich brennen können, aber nicht sehr schnell. Während Sie im privaten Bereich auf freiwilliger Basis entscheiden können, ob Sie B1 Brandschutz Schaumstoffplatten nutzen, ist es im Gebäudebereich und im öffentlichen Sektor vorgeschrieben, dass die Schaumstoffe eine gewisse Brandschutzklasse erfüllen. Bevor Sie sich für einen Brandschutz Schaumstoff entscheiden, sollten Sie die individuellen Anforderungen für Ihren Sektor mit dem Brandschutzamt klären. Im Allgemeinen sind aber mindestens schwer entflammbare Schaumstoffe wie unsere B1 Schaumstoffplatten vorgeschrieben, sodass Sie mit diesen auf der sicheren Seite sind.
B1 Schaumstoffplatten für Ihr Vorhaben
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B1 57/40 - weich - geeignet für Sitzkissen, Polster, Spielmatten
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B1 57/60 - fest - geeignet für feste Rückenlehnen, Armlehnen
Benötigen Sie Hilfe bei der Auswahl, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Nutzen Sie unseren Schaumstoff-Zuschnittrechner, wenn Sie den B1 Brandschutz Schaumstoff in einer anderen Form oder Größe, als hier verfügbar, benötigen. Wir schneiden Ihnen den B1 Schaumstoff nach Maß und individuellen Wünschen.
Als schwer entflammbar gilt Schaumstoff der Brandschutzklasse 1 gemäß der Brandschutznorm. Das bedeutet: Entfernt man die Zündquelle, brennt der Schaumstoff nicht selbstständig weiter.
In einigen Bereichen ist es ausreichend, flammhemmenden Schaumstoff z. B. als Sitzkissen und Polster zu verwenden. In anderen Bereichen ist es vorgeschrieben, für Polster und Ähnliches schwer entflammbaren Schaumstoff der Klasse B1 zu verwenden. Das gilt in Deutschland für Textilien, Gewebe und ähnliche Materialien, die im öffentlichen Bereich (Gebäude, Veranstaltungen, etc.) eingesetzt werden. Der Nachweis der Schwerentflammbarkeit muss hier erbracht werden.
Sicher ist sicher? Wenn Sie die Sicherheit in Bezug auf den Brandschutz zuhause erhöhen möchtest, können Sie natürlich B1 Schaumstoffplatten kaufen. Den Brandschutz Schaumstoff bekommen Sie ebenso in verschiedenen Härtegraden wie andere Schaumstoffplatten.
Nein, andere Schaumstoffe sind in der Regel nicht feuerfest. Einige brennen weniger gut, andere nicht. Aber grundsätzlich bekommen Sie nur mit dem B1 Schaumstoff einen schwer entflammbaren Schaumstoff.
Schaumstoffe wie Polster, Sitzkissen und Bankauflagen müssen nicht als Sondermüll entsorgt werden. Das gilt auch für Schaumstoff der Brandschutzklasse B1 - sofern der Schaumstoff nicht anderweitig kontaminiert wurde und dadurch als Sondermüll zu entsorgen ist. Kleinere Mengen Schaumstoff können Sie im Hausmüll entsorgen. Größere Polster oder Matratzen sollten auf dem Recyclinghof entsorgt werden.